
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist Ihnen sicherlich sehr wichtig. Auch der Staat definiert die Gesundheit als hohes Gut und sorgt durch Gesetze und Verordnungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit dafür, dass Gesundheitsrisiken Ihrer Beschäftigten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Dabei übernehmen die Bezirksregierung, bzw. das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz, als Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer, die Überwachung der Schutzvorschriften.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet Ihren Mitarbeitern einen sicheren und „gesunden“ Arbeitsplatz zu stellen – unabhängig von der Betriebsgröße! Daher müssen Sie den Arbeitsschutz (nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)) für Ihre Mitarbeiter in einer geeigneten Weise organisieren. Gleichzeitig sind Sie für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflich bedingten Krankheiten und Gesundheitsgefahren verantwortlich.
Wie können Sie sich auf Ihre tägliche Arbeit konzentrieren, ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und optimal erfüllen?
Die TAU GmbH bietet Ihnen zu den Themen eine Vielzahl von bewährten Lösungen im Arbeitsschutz an. Unser Service basiert auf zwei Bausteinen: Der persönlichen Beratung vor Ort und dem Online-Kundenportal.
Wer prüft die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes?
Die Bezirksregierung überprüft die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Es ist befugt, unangemeldet und zu jeder Zeit ein Unternehmen zu betreten und die entsprechenden Kontrollen durchzuführen.
Dabei werden folgende Aspekte überwacht und kontrolliert:
Wenn Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen in Ihrem Unternehmen nicht erfüllen, erhalten Sie eine Beratung und es folgt eine Fristsetzung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Bei Gefahr(en) im Verzuge kann die Bezirksregierung allerdings auch sofort vollziehbare Anordnungen (verpflichtende Bescheide, Sanktionen) treffen – bis hin zur sofortigen Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen.
Die Auswahl der Betriebe, die überprüft werden, erfolgt risikoorientiert. Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden. Es kann aber auch ein konkretes Ereignis, z.B. ein Arbeitsunfall, Anlass für einen Besuch der Bezirksregierung sein.